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20.10.05
Dr. Linssen: "Wir brauchen einen Systemwechsel, um Umsatzsteuerbetrug grundsätzlich zu verhindern."
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Finanzministerium NRW
Düsseldorf, den 20.10.05
Insbesondere durch organisierten Umsatzsteuerbetrug, bei dem die Täter gezielt die systematischen Besonderheiten des Umsatzsteuerrechts ausnutzen, gehen dem Staat laut ifo-Institut jährlich 15 bis 17 Milliarden an Steuereinnahmen verloren; allein in NRW gehen dem Land im Jahr ca. 1,5 Milliarden verloren. "Es kann nicht sein, dass sich windige Unternehmer im betrügerischen Zusammenwirken auf Kosten der ehrlich zahlenden Unternehmer und des Endverbrauchers bereichern. Das kann und darf der Staat auf Dauer nicht hinnehmen. Missbrauch und betrügerisches Handeln müssen wir im Rahmen der Möglichkeiten vor Ort, die uns außerhalb der europäischen Diskussion zur Verfügung stehen, verhindern und noch stärker bekämpfen", sagte NRW-Finanzminister, Helmut Linssen anlässlich der Vorstellung der Umsatzsteuerbekämpfungszentrale in NRW
Der Finanzminister hat die Einrichtung dieser neuen Stelle nachhaltig vorangetrieben. Die Zentralstelle zur Umsatzsteuerbetrugsbekämpfung soll in räumlicher Nähe zum Bundesamt für Finanzen in Bonn angesiedelt werden. Zusätzlich wird die Ermittlungstätigkeit durch vier Ermittlungsteams im Land NRW stärker konzentriert. Geplant sind Ermittlungsteams an den Standorten Bochum, Bonn, Münster und Wuppertal. Über dieses Konzept und seine Details finden derzeit Gespräche mit der Personalvertretung statt.
Die Finanzminister der Länder und das Bundesfinanzministerium haben in einem Planspiel untersuchen lassen, ob durch einen Systemwechsel bei der Umsatzbesteuerung dem organisierten Umsatzsteuerbetrug grundsätzlich Einhalt geboten werden kann. Dabei hat sich gezeigt, dass durch die Einführung des "Reverse-Charge-Verfahrens" ein erheblicher Teil der bisherigen Steuerausfälle vermieden werden kann. Beim "Reverse-Charge-Verfahren" schuldet nicht mehr der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, sondern der die Leistung empfangende Unternehmer. Da letzterer diese Umsatzsteuer weiter als Vorsteuer verrechnen kann, wird er nicht zusätzlich belastet. Es entstehen aber keine Zahlungsansprüche mehr an den Staat, die in betrügerischer Weise generiert werden.