Gibt es Steuerbefreiungen?
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Gibt es Steuerbefreiungen?.


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3 Gibt es Steuerbefreiungen?

 

Nach § 3 GrEStG sind von der Grunderwerbsteuer befreit:

  • Grundstückserwerbe mit einer Bemessungsgrundlage bis zu 2.500 Euro. Wird dieser Betrag überschritten, ist der volle Betrag zu besteuern.
  • Grundstückserwerbe von Todes wegen
  • Grundstücksschenkungen unter Lebenden, soweit diese unentgeltlich erfolgen. Sofern eine Gegenleistung vereinbart wird (z.B. Nießbrauch, Rente, Wohnrecht) unterliegt diese der Grunderwerbsteuer.
  • Grundstückserwerbe durch Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung
  • Grundstückserwerbe unter Ehegatten bzw. Lebenspartnern i.S.d. LPartG
  • Grundstückserwerbe zum Zwecke der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung
  • der Grundstückserwerb durch den früheren Lebenspartner i.S.d. LPartG des Veräußerers im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Aufhebung der Lebenspartnerschaft;
  • Grundstückserwerbe unter Verwandten in gerader Linie (z.B. Eltern – Kind)